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Zulassung durch Gesetzliche Unfallversicherung: Klinik Landau ist Anlaufstelle für Schwerverletzte nach Arbeits- und Schulunfall

Zulassung durch Gesetzliche Unfallversicherung: Klinik Landau ist Anlaufstelle für Schwerverletzte nach Arbeits- und Schulunfall

Die Hauptabteilung Unfall-, Hand- und orthopädische Chirurgie und Sportmedizin der Klinik Landau ist ab sofort für die Behandlung von schwer verletzten Personen infolge eines Arbeits- oder Schulunfalls zugelassen. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hat die Teilnahme am sogenannten Verletzungsartenverfahren nach umfassender Prüfung bewilligt. Bislang hatte sich die Klinik Landau lediglich am niedriger eingestuften Durchgangsarztverfahren beteiligen dürfen. Die Zulassung zum Verletzungsartenverfahren ist an zahlreiche personelle, apparative und räumliche Vorgaben gebunden und bestätigt der Klinik eine hohe Expertise und standardisierte Arbeitsabläufe bei der Versorgung schwerverletzter Unfallpatienten.


Dr. Dominik Geißler, Oberbürgermeister der Stadt Landau und Vorsitzender der Gesellschafterversammlung des Klinikums, Dietmar Seefeldt, Landrat des Landkreises Südliche Weinstraße und stellvertretender Vorsitzender der Gesellschafterversammlung des Klinikums, sowie Lena Dürphold, Beigeordnete der Stadt Landau und Aufsichtsratsvorsitzende des Klinikums Landau-Südliche Weinstraße, betonten: „Wir freuen uns, dass die Klinik Landau die Zulassung für das Verletzungsartenverfahren erhalten hat. Dies ist ein Gewinn für die Gesundheitsversorgung der gesamten Region und unterstreicht die unfallmedizinische Kompetenz unseres Verbundkrankenhauses Klinikum Landau-Südliche Weinstraße. Die Bewilligung durch die Gesetzliche Unfallversicherung ist überdies ein weiterer Baustein bei der konsequenten Weiterentwicklung unseres Klinikums.“


Dr. Guido Gehendges, Geschäftsführer des Klinikums Landau-SÜW, PD Dr. med. Thomas Kunt, Ärztlicher Direktor des Klinikums, sowie Pflegedirektorin Annette Hofmann sagten: „Entscheidend für die Zulassung der Klinik Landau zum Verletzungsartenverfahren waren das breite medizinische Leistungsspektrum, die Ausstattung der Notaufnahme und der Operationssäle, das Niveau der intensivmedizinischen Versorgung sowie der hohe fachliche Standard unserer ärztlichen und pflegerischen Mitarbeitenden. Wir freuen uns über die Anerkennung durch die Gesetzliche Unfallversicherung und die damit verbundene Würdigung unserer Prozesse. So können nun in der Abteilung unserer Chefärztin Dr. med. univ. Mascha Trojer der Klinik Landau auch schwere Arbeitsunfälle und Kinder nach Schulunfällen operativ versorgt werden. “


Dr. med. univ. Mascha Trojer, an die die Zulassung zum Verletzungsartenverfahren als verantwortliche Chefärztin der Abteilung für Unfall-, Hand- und orthopädische Chirurgie und Sportmedizin gebunden ist, sagte: „Als Krankenhaus der Akutversorgung decken wir das gesamte Spektrum der modernen Unfall- und orthopädischen Chirurgie ab. Die Behandlung von Patientinnen und Patienten, die in ihrer Freizeit einen Unfall hatten, gehört zu unserem Tagesgeschäft. In der Vergangenheit haben wir über das Durchgangsarztverfahren bereits leicht verletzte Personen nach einem Arbeits- oder Schulunfall ambulant und stationär behandelt. Dass wir nun auch Patientinnen und Patienten behandeln dürfen, die einen schweren Unfall hatten, unterstreicht unseren Anspruch auf eine umfassende medizinische Versorgung der Menschen in der Region. Für unsere Patientinnen und Patienten spielt es nun keine Rolle mehr, ob sie bei einem privaten oder beruflich bedingten Unfall schwere Verletzungen erlitten haben.“


Die medizinische Versorgung eines beruflich oder schulisch bedingten Unfalls ist in Deutschland gesetzlich geregelt und darf ausschließlich von Ärzten durchgeführt werden, die von der Gesetzlichen Unfallversicherung aufgrund ihrer Qualifikation zugelassen wurden. Das stationäre Heilverfahren der Gesetzlichen Unfallversicherung ist dreistufig gegliedert und unterscheidet zwischen dem Stationären Durchgangsarztverfahren, dem Verletzungsarten-verfahren und dem Schwerstverletzungsartenverfahren. Grundlage für die Eingruppierung ist ein spezielles Verzeichnis, das regelt, welche Verletzungen welchem Verfahren zugeordnet sind. Mit dieser Eingruppierung will die Gesetzliche Unfallversicherung sicherstellen, dass Versicherte nach einem Arbeits- oder Schulunfall von einem auf die jeweilige Verletzung spezialisierten Experten behandelt werden. Bislang hatte sich die Klinik Landau am Stationären Durchgangsarztverfahren beteiligt. Die jetzt erfolgte Zulassung zum höher eingruppierten Verletzungsartenverfahren ist der nächste Schritt in der Umstrukturierung des Verbundkrankenhauses Klinikum Landau-Südliche Weinstraße. Der zweite Standort des Verbundkrankenhauses, die Klinik Bad Bergzabern, ist weiterhin für das Stationäre Durchgangsarztverfahren zugelassen.


Für die Zulassung zum Verletzungsartenverfahren setzt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung unter anderem voraus, dass es standardisierte Behandlungsabläufe für jede Unfallverletzung gibt. Außerdem muss der Schockraum über moderne Beatmungs- und Infusionsgeräte verfügen, und es muss eine Intensivstation sowie ein Hubschrauberlandeplatz vorhanden sein. Aufgrund der erteilten Zulassung darf die Unfallchirurgie der Klinik Landau ab sofort komplexe Verletzungen infolge von beruflichen Unfällen wie zum Beispiel Gelenkbrüche, starke Quetschungen, Kreuzbandkombinationsverletzungen oder auch Verletzungen von Bändern und Sehnen behandeln. Außerdem dürfen Kinder nach Schulunfällen operativ versorgt werden.


Bildbeschreibung:
Dr. med. univ. Mascha Trojer MHBA, Chefärztin der Abteilung für Unfall-, Hand- und orthopädische Chirurgie und Sportmedizin.