Ein Komplett- oder Teilersatz der Schulter kommt immer dann in Betracht, wenn das Gelenk entweder durch zunehmenden Verschleiß (Arthrose oder rheumatoide Arthritis), die Folge einer Verletzung, evtl. mit Fehlverheilung, nach Fehlbelastungen, andere Grunderkrankungen oder durch Nekrose (Absterben) des Oberarmkopfes stark geschädigt ist. Bei der Implantation werden verletzte, verschlissene oder durch Erkrankungen zerstörte Gelenkoberflächen ersetzt. Das Ziel des Eingriffes ist es, die eingeschränkte Beweglichkeit wieder herzustellen oder die auftretenden Schmerzen in erheblichem Umfang zu reduzieren.
Unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Patientin/des Patienten und der vorhandenen Schädigung wird die entsprechende Operations-Variante bzw. der Prothesentyp ausgewählt.
Oberflächenersatzprothese
Bei kleineren Verletzungen oder Defekten kann eine Oberflächenprothese zum Einsatz kommen. Als Oberflächenersatz dient eine Metallkappe, die auf die Gelenkfläche des Oberarms aufgesetzt wird. Der Vorteil dabei ist die vergleichsweise unkomplizierte Operation, bei der nur wenig Gewebe verletzt wird.
Oberarmkopfprothese
Dabei wird der Kopf des Oberarms durch eine passende Prothese (zum Beispiel aus Titan oder einer Chrom-Kobalt-Legierung) ersetzt und im Knochenschaft verankert. Die Verbindung kann hierbei mithilfe eines speziellen Zements geschehen, meist bei älteren Patientinnen und Patienten, oder zementfrei, so dass der Knochen am Schaft der Prothese anwachsen kann.
Totalendoprothese
Wenn auch die Gelenkpfanne bereits Knorpelschäden aufweist, besteht die Notwendigkeit, einen Pfannenersatz aus Kunststoff zu implantieren. Dieser wird im Knochen verankert.
Inverse Prothese
Eine inverse Prothese wird implantiert, wenn auch die Muskeln, die die Bewegungen des Schultergelenks ausführen, in Mitleidenschaft gezogen sind. Bei dieser Art der Prothese wird der künstliche Gelenkkopf auf die ehemalige Pfanne geschraubt und die neue Gelenkpfanne in den Oberarmkopf einzementiert. Voraussetzung dafür ist eine stabile Knochenstruktur.