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Besucherregelung aktualisiert

Unsere Besucherregelung wurde entsprechend der elften Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz aktualisiert.

Sehr geehrte Besucherinnen, sehr geehrte Besucher,

um einer Verbreitung des Coronavirus im Rahmen der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten weiter entgegenzuwirken, ist ein Patientenbesuch (ausgenommen im COVID-19-Bereich) nur unter nachfolgenden Einschränkungen möglich:


•    Besuchszeitraum 16.00 – 19.00 Uhr
•    Besuchsdauer eine Stunde je Tag
•    Ein Besucher je Patient je Tag
•    Besuch nur von nahen Angehörigen oder Verwandten
•    Zutritt zum Klinikum nach Temperaturmessung und Ausschluss von Fieber und erkennbaren      Atemwegserkrankungen
•    Kontaktdatenerfassung der Besucher*
•    An- und Abmeldung der Besucher bei der behandelnden Station
•    Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes
•    Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln


*das Formular zur Kontaktdatenerfassung können Sie hier herunterladen und vorab ausfüllen.


Ausgenommen von dieser Regelung sind Betreuer und medizinische Begleitpersonen. Im Einzelfall können, nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt, Ausnahmen bei berechtigtem Interesse zugelassen werden.


Folgendem Personenkreis ist ein Besuch in unserem Klinikum untersagt:

•    Personen, die Kontakt zu COVID-19-Verdachtsfällen oder -Erkrankten hatten
•    Personen, die mit dem Coronavirus infiziert sind
•    Personen, die selbst erkennbare Atemwegsinfektionen haben
•    Personen, für die eine Pflicht zur Absonderung (Quarantäne) besteht
•    Minderjährige unter 16 Jahren

 

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis.

Ihr Direktorium